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Wie lange gibt es Garantie auf BOLD Schulrucksäcke?

Für das angebotene Produkt besteht eine Herstellergarantie (weitere Informationen und Hinweise zur Garantie siehe unten!)

Garantiebedingungen:
Die Lässig GmbH (Im Riemen 32, 64832 Babenhausen) garantiert dem Kunden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass die– an den Kunden in der Europäischen Union und der Schweiz gelieferten – LÄSSIG School Sets Unique & BOLD Schulrucksäcke innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren ab Kaufdatum (Garantiefrist) frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein werden.

Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden (Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung sowie ggf. Schadensersatz gemäß §§ 437 ff. BGB) werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt, sondern können unabhängig von dieser Garantie gegen die Lässig GmbH bzw. den jeweiligen Händler (Verkäufer) unentgeltlich geltend gemacht werden. Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Mängelrechte erfolgt dabei für den Kunden unentgeltlich.

Die derart geltend gemachten Fehler wird die Lässig GmbH nach eigenem Ermessen und auf ihre Kosten durch Reparatur oder Lieferung eines neuen Produktes beheben. Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf den BOLD Schulrucksack sowie den Schulranzen des LÄSSIG School Set Unique. Das im School Set Unique enthaltene Zubehör, wie z. B. Turnbeutel, Regencover, Anhänger und Patches, Brustbeutel, Schlampermäppchen und Federmäppchen sind von der Garantie nicht umfasst. Für diese Produkte gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nicht für die normale Abnutzung des Schulranzens des LÄSSIG School Set Unique und des BOLD Schulrucksacks oder für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, Unfälle, Vandalismus oder extreme Temperaturen verursacht worden sind.

Ansprüche aus der Garantie können nur unter Vorlage der Originalrechnung mit Kaufdatum gegenüber der Lässig GmbH oder dem jeweiligen Händler geltend gemacht werden. Die Kosten der Einsendung und Rücksendung des Produkts übernimmt die Lässig GmbH. Hat jedoch die Lässig GmbH oder der zuständige Kundendienst dem Kunden für die Einsendung ein bestimmtes Frachtunternehmen genannt und nutzt der Kunde ein anderes Frachtunternehmen, kommt die Lässig GmbH oder der Händler für die Kosten der Einsendung nicht auf.

Diese Garantie gilt in dem vorstehend genannten Umfang und unter den oben genannten Voraussetzungen (einschließlich der Vorlage des Kaufnachweises im Falle der Weiterveräußerung) für jeden späteren, in der Europäischen Union und der Schweiz ansässigen künftigen Eigentümer des Produkts. Von den Garantiebestimmungen ausdrücklich ausgenommen sind Schulranzen des LÄSSIG School Set Unique sowie BOLD Schulrucksäcke, die der Kunde als B-Ware im LÄSSIG Lagerverkauf erworben hat.

Im Garantiefall verlängert sich der Garantiezeitraum nicht um weitere zwei Jahre. Die Garantie ist stets ab Kaufdatum gültig und auf die ab Kaufdatum zu berechnender Laufzeit von zwei Jahren beschränkt.

Für eine Verlängerung des Garantiezeitraumes des BOLD Schulrucksacks geht es hier zur kostenlosen Garantieverlängerung.

Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Garantiegeber:

Lässig GmbH
Im Riemen 32
64832 Babenhausen

Tel.: +49 (0)6073 - 74489-0
E-Mail: info@laessig-gmbh.de

Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch
- missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
- Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
- Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen
- Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
- Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
- eigenmächtige Reparaturversuche
- normaler Verschleiß

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten um Verständnis, dass der Hersteller ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen kann. Die Übersendung der Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich dies nicht aus der beigefügten Rechnungskopie ergeben sollte.

Sofern es sich um einen berechtigten Garantieanspruch handelt, erfolgt die Garantieabwicklung für Sie frachtfrei. Eventuell von Ihnen verauslagte Versandkosten werden dann durch den Garantiegeber erstattet.

Hinweis: Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.

Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.

Fragen können Sie nur als registrierter Kunde stellen