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Wie lange gibt es Garantie auf Jeune Premier Schulranzen?

Für das angebotene Produkt besteht eine Herstellergarantie. Weitere Informationen und Hinweise zu den Garantiebedingungen finden Sie nachfolgend.

Garantiebedingungen:
Jeune Premier gewährt für seine Produkte eine Herstellergarantie von 2 Jahren. Für Schulranzen und Schulrucksäcke kann diese Garantie durch eine Registrierung des Produkts auf insgesamt 4 Jahre ab Kaufdatum verlängert werden.

Für die Garantieverlängerung muss das Produkt über das Jeune Premier Passport and Innovation Programme registriert werden. Dazu kann der goldene QR-Code auf dem Jeune Premier Passport gescannt und der Kauf online registriert werden.

Von der Garantieverlängerung auf 4 Jahre ausgenommen sind Accessoires von Jeune Premier, insbesondere Lunchtaschen, Sporttaschen, Federmäppchen einschließlich Nachfüllpackungen, Wasserflaschen, Lunchboxen, Schlüsselanhänger, Sicherheitsleuchten und Uhren. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

Geltendmachung eines Garantieanspruchs:
Für die Prüfung eines Garantieanspruchs sind ein Kaufbeleg (Rechnung oder Quittung), eine Beschreibung des Schadens, Fotos des Schadens sowie Name und Anschrift des Antragstellers erforderlich.

Liegt nach Prüfung der Angaben voraussichtlich ein Garantiefall vor, stellt der Garantiegeber ein Retourenlabel zur Verfügung. Das betreffende Produkt ist anschließend in einer geeigneten Verpackung einzusenden. Nach Eingang wird das Produkt geprüft und gegebenenfalls repariert. Ist eine Reparatur nicht möglich und liegt ein Garantiefall vor, wird der Antragsteller per E-Mail über die weitere Abwicklung und gegebenenfalls ein Ersatzprodukt informiert. Ergibt die Prüfung, dass kein Garantiefall vorliegt, wird das eingesandte Produkt zurückgesendet.

Garantiegeber:

Premiers BV
Vogelzangdreef 2
8400 Oostende
Belgien

E-Mail: [email protected]
Telefon: +32 (0) 483 00 72 73

Garantieausschlüsse:
Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen bei Schäden durch:
- missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung
- ungeeignete Umwelteinflüsse wie Feuchtigkeit oder starke Hitze
- Nichtbeachtung vorgesehener Sicherheits- oder Pflegehinweise
- Gewaltanwendung, beispielsweise Schlag, Stoß oder Fall
- eigenmächtige Reparaturversuche
- normalen, nutzungsbedingten Verschleiß

Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass dem Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls ermöglicht wird. Bei einer Einsendung ist das Produkt so zu verpacken, dass Transportschäden möglichst vermieden werden.

Für die Beantragung der Garantieleistung ist ein geeigneter Kaufnachweis erforderlich. Dieser dient insbesondere dem Nachweis des Kaufdatums und damit der Berechnung der Garantiefrist.

Sofern ein berechtigter Garantieanspruch vorliegt, erfolgt die Garantieabwicklung entsprechend den Bedingungen des Garantiegebers ohne Kosten für die Garantieleistung. Soweit für die Abwicklung Versandkosten übernommen oder erstattet werden, richtet sich dies nach den Bedingungen des Garantiegebers.

Hinweis zu Ihren gesetzlichen Rechten:
Ihre gesetzlichen Rechte gegenüber uns als Verkäufer aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden durch diese Herstellergarantie nicht eingeschränkt. Insbesondere bleiben Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte unabhängig davon bestehen, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Herstellergarantie in Anspruch genommen wird.

Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher unabhängig von der Herstellergarantie im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an uns wenden.