Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Menü

Unterschied Garantie und Gewährleistung?

Gesetzliche Mängelrechte: Bei neuen Waren verjähren Ansprüche wegen eines Mangels gegen den Verkäufer grundsätzlich zwei Jahre nach Ablieferung. Entscheidend ist, ob ein rechtlich relevanter Mangel vorliegt; normale Abnutzung allein genügt nicht.

Zeigt sich bei einem Verbrauchsgüterkauf innerhalb des ersten Jahres ein Mangel, wird grundsätzlich vermutet, dass er schon bei Übergabe angelegt war. Diese Beweisregel bedeutet nicht, dass die Haftung des Verkäufers nach zwölf Monaten endet. Gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.

Garantie: Eine freiwillige Garantie kann vom Hersteller oder einem anderen Garantiegeber zusätzlich zugesagt werden. Umfang, Dauer und Verfahren ergeben sich aus der konkreten Zusage. Gesetzliche Mängelrechte bestehen unabhängig davon. Für eine Reklamation erreichen Sie uns über die Reklamationsseite.